Insgesamt geht man davon aus, dass nur ein Teil der berufsbedingten, durch Asbest verursachten Erkrankungen als Berufserkrankung gemeldet wird. Zu den Asbest-assoziierten, als Berufskrankheiten anerkannten Erkrankungen zählenBundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Berufskrankheiten-Verordnung (BKV). http://www.gesetze-im-internet.de/bkv/index.html; abgerufen am 03.08.2020. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Was sind Berufskrankheiten? https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Gesetzliche-Unfallversicherung/Was-sind-Berufskrankheiten.html abgerufen am 03.08.2020.