Die CAR-T-Zelltherapie wird nur in qualifizierten Zentren durchgeführt, welche die qualitätssichernden Anforderungen und Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen.Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): ATMP-Qualitätssicherungs-Richtline zu Anforderungen an die Qualität der Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien gemäß § 136a Absatz 5 SGB V – ATMP-QS-RL. Verfügbar unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/122/
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