Die CAR-T-Zelltherapie wird nur in qualifizierten Zentren durchgeführt, welche die Vorgaben der Zulassung und des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen.Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Richtlinie zu Anforderungen an die Qualität der Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien gemäß § 136a Absatz 5 SGB V – ATMP-QS-RL. Verfügbar unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/122/. Abgerufen am 24.03.2026
Bitte beachten Sie, dass Vorbereitungen der Zentren für die Nutzung der CAR-T-Zelltherapien von Bristol Myers Squibb aktuell laufen können und die Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert. Zwischenzeitliche Änderungen sind möglich.
